55 häufig gestellte Fragen

Steuerfragen & Fragen zu Payslix

Alles an einem Ort: allgemeine Antworten zu Steuerthemen wie USt-Voranmeldung, Kleinunternehmerregelung und GoBD — und alle Fragen rund um die Funktionen von Payslix.

Steuerfragen

Allgemeine Steuerthemen erklärt

Allgemeine Informationen zu gängigen Themen — ersetzt keine individuelle Steuerberatung.

Kleinunternehmer müssen keine Umsatzsteuer ausweisen und abführen, dürfen im Gegenzug aber auch keine Vorsteuer geltend machen. Sie kommt infrage, wenn der Vorjahresumsatz eine bestimmte Grenze nicht überschritten hat und der laufende Umsatz eine weitere Grenze voraussichtlich nicht übersteigt.
Seit 2025 liegt die Grenze bei 25.000 € Vorjahresumsatz und 100.000 € im laufenden Jahr. Wird die laufende Grenze überschritten, entfällt die Kleinunternehmerregelung ab diesem Zeitpunkt.
Eine regelmäßige Meldung an das Finanzamt, mit der die eingenommene und gezahlte Umsatzsteuer gemeldet und die Zahllast oder das Guthaben berechnet wird.
Je nach Höhe der Steuerlast im Vorjahr monatlich, vierteljährlich oder bei sehr geringen Beträgen gar nicht. Das Finanzamt teilt den passenden Rhythmus individuell mit.
Eine beim Finanzamt beantragte Verlängerung der Abgabefrist für die USt-Voranmeldung um einen Monat, in der Regel gegen eine Sondervorauszahlung.
Umsatzsteuerpflichtige Unternehmen können die ihnen von anderen Unternehmen in Rechnung gestellte Umsatzsteuer (Vorsteuer) mit der eigenen Umsatzsteuerschuld verrechnen.
Bei bestimmten grenzüberschreitenden Leistungen schuldet nicht der leistende Unternehmer, sondern der Leistungsempfänger die Umsatzsteuer.
Eine vereinfachte Gewinnermittlung für kleinere Unternehmen und Freiberufler, bei der der Gewinn als Differenz aus Betriebseinnahmen und Betriebsausgaben ermittelt wird.
In der Regel Freiberufler unabhängig von der Höhe ihres Umsatzes sowie Gewerbetreibende, die bestimmte Umsatz- und Gewinngrenzen nicht überschreiten und nicht im Handelsregister eingetragen sind.
Einnahmen und Ausgaben werden bei der EÜR grundsätzlich zu dem Zeitpunkt erfasst, an dem das Geld tatsächlich zu- oder abgeflossen ist — nicht zum Rechnungsdatum.
Die „Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form" — Vorgaben der Finanzverwaltung an eine revisionssichere, unveränderbare digitale Buchführung.
Die gesetzlichen Aufbewahrungsfristen liegen je nach Dokumentart meist zwischen 6 und 10 Jahren. Die Frist beginnt jeweils am Ende des Jahres der Ausstellung.
Unter anderem vollständiger Name und Anschrift von Leistendem und Empfänger, Steuernummer oder USt-IdNr., Ausstellungsdatum, fortlaufende Rechnungsnummer, Leistungsbeschreibung, Zeitpunkt der Leistung sowie Entgelt und Steuersatz bzw. -betrag.
Eine Rechnung bis 250 € brutto, für die vereinfachte Pflichtangaben ausreichen — etwa ohne Empfängeranschrift oder gesonderten Steuerausweis.
Die steuerliche Abschreibung der Anschaffungskosten größerer Wirtschaftsgüter über deren Nutzungsdauer, statt sie im Kaufjahr vollständig als Ausgabe anzusetzen.
Selbstständig nutzbare Wirtschaftsgüter bis zu einer bestimmten Anschaffungsgrenze, die im Jahr der Anschaffung sofort vollständig abgeschrieben werden können, statt über mehrere Jahre.
Für jeden Kalendertag mit überwiegender Arbeit von zu Hause kann ein fester Tagessatz als Betriebsausgabe angesetzt werden — ohne Einzelnachweis der Raumkosten, bis zu einem jährlichen Höchstbetrag.
Nein, geschäftlich veranlasste Bewirtungskosten sind grundsätzlich nur zu 70 % als Betriebsausgabe abziehbar und müssen mit einem ordnungsgemäßen Bewirtungsbeleg nachgewiesen werden.
Fahrt-, Übernachtungs- und Nebenkosten sind grundsätzlich in tatsächlicher Höhe absetzbar. Für Verpflegungsmehraufwand gelten dagegen feste Pauschalen, gestaffelt nach Abwesenheitsdauer.
Wird ein Firmenwagen auch privat genutzt, kann der geldwerte Vorteil pauschal mit 1 % des Bruttolistenpreises pro Monat versteuert werden — alternativ per Fahrtenbuch anhand der tatsächlichen Privatnutzung.
Eine Sonderregelung unter anderem für den Gebrauchtwarenhandel, etwa im Kfz-Handel: Beim Wiederverkauf von privat angekauften Gegenständen wird Umsatzsteuer nur auf die Differenz zwischen Ein- und Verkaufspreis fällig, nicht auf den vollen Verkaufspreis.
Wer Bareinnahmen erzielt, muss diese vollständig, zeitnah und nachvollziehbar dokumentieren — meist über ein Kassenbuch oder ein GoBD-konformes elektronisches Kassensystem, auch ohne allgemeine Buchführungspflicht.
Das elektronische Steuererklärungssystem der deutschen Finanzverwaltung, über das unter anderem USt-Voranmeldungen, die EÜR und weitere Steuererklärungen digital ans Finanzamt übermittelt werden.
Ja, die Befreiung nach § 19 UStG betrifft nur die Umsatzsteuer — die Gewinnermittlung per EÜR für die Einkommensteuer bleibt davon unberührt.
In der Regel drohen Verspätungs- oder Säumniszuschläge. Bei wiederholten oder deutlichen Verzögerungen kann das Finanzamt zudem Zwangsgelder androhen oder die Besteuerungsgrundlagen schätzen.
Nein. Diese Übersicht bietet allgemeine Informationen zu häufigen Themen, ersetzt aber keine individuelle Beratung durch einen Steuerberater — insbesondere bei komplexeren oder ungewöhnlichen Sachverhalten.
Fragen zum System

Alles rund um Payslix

Eine Buchhaltungssoftware für Selbstständige, Handwerksbetriebe und kleine Unternehmen in Deutschland — von Rechnungen und Belegen über Bank-Abgleich bis zu Auswertungen, mit KI-Unterstützung.
Ja. Rechnungen werden nach der Erstellung unveränderbar archiviert und erfüllen die Pflichtangaben nach § 14 UStG.
Für Selbstständige, Freiberufler, Handwerksbetriebe, Händler und kleine Unternehmen — sowohl umsatzsteuerpflichtige Unternehmen als auch Kleinunternehmer nach § 19 UStG.
Ausschließlich auf Servern in Deutschland, verarbeitet gemäß DSGVO.
Kunde und Positionen auswählen — Payslix erstellt daraus eine GoBD-konforme, professionelle PDF-Rechnung mit fortlaufender Nummer und eigenem Logo.
Ja, mit einem Klick, ohne Kunden- und Positionsdaten erneut einzutippen.
Ja, bei der Erstellung eines Angebots lässt sich auswählen, welche Bezeichnung auf dem PDF erscheinen soll.
Ja. Eine Vorlage mit Intervall, Kunde und Positionen wird angelegt, Payslix erstellt die Rechnungen automatisch — inklusive PDF-Vorschau vor dem Versand.
Ja, über das eingebaute Mahnwesen für überfällige Rechnungen.
Ja, mit einem Klick direkt aus der zugehörigen Rechnung heraus.
Der erhaltene Betrag wird erfasst, Payslix zeigt automatisch den noch offenen Restbetrag zur Rechnung an.
Als Foto direkt vom Handy oder als PDF-Upload — Anbieter, Betrag und Umsatzsteuersatz werden automatisch per KI erkannt.
Der Beleg wird trotzdem gespeichert und rot markiert, statt verworfen zu werden — die fehlende Angabe lässt sich manuell nachtragen.
Ja, neben klassischen Rechnungen erkennt Payslix auch Kaufverträge, etwa im Fahrzeughandel, und ordnet Käufer, Preis und Fahrzeug automatisch zu.
Kontoauszug hochladen — Payslix gleicht jede Buchung automatisch mit vorhandenen Rechnungen und Belegen ab und markiert fehlende Belege.
Ja, falls der automatische Abgleich eine Buchung nicht eindeutig zuordnen kann, geht das jederzeit manuell mit Suchfunktion.
Für Unternehmen, die Ware zum Wiederverkauf einkaufen, etwa im Fahrzeughandel: Einkaufspreis, Nebenkosten und beim Verkauf die erzielte Marge werden erfasst, der Einkaufspreis automatisch als Betriebsausgabe verbucht.
Ja — dann zählt der Einkauf bereits über diesen Beleg als Ausgabe und wird beim Verkauf nicht doppelt gebucht.
Umsatz, Ausgaben und Gewinn im aktuellen Monat, gebundenes Kapital im Warenbestand, offene Teilzahlungen, Anlagevermögen und einen 6-Monats-Verlauf — alles auf Basis derselben Berechnung wie die Auswertungen.
Ja, beide lassen sich jederzeit als PDF exportieren, berechnet aus den laufenden Buchungen nach dem Zuflussprinzip.
Ja, die relevanten Werte werden aus den Buchungen automatisch ermittelt und übersichtlich aufbereitet.
Ja, für erfasstes Anlagevermögen wird die lineare Abschreibung (AfA) automatisch berechnet und in den Auswertungen berücksichtigt.
Ja, über DATEV- und GoBD-Export lassen sich die Daten strukturiert an einen Steuerberater übergeben.
Ja, es lassen sich mehrere Unternehmen anlegen und Rechnungen, Angebote und Warenbestand jeweils gezielt einem davon zuordnen, inklusive eigener Auswertungen.
Er kennt die komplette Buchhaltung, beantwortet Fragen per Chat oder Sprachdialog und kann direkt handeln — etwa Rechnungen oder Belege anlegen. Löschen kann er bewusst nichts.
Der Sprachdialog nutzt eine Rauschunterdrückung, die auf eine nahe Mikrofonposition optimiert ist — am zuverlässigsten mit einem Headset statt offenem Raummikrofon.
Ja, 14 Tage kostenlos, ohne Kreditkarte, jederzeit kündbar.
Ja, ohne Mindestlaufzeit oder Kündigungsfrist im Testzeitraum.
Ja, die Oberfläche ist responsiv nutzbar, inklusive Kamera-Schnellerfassung für Belege direkt vom Smartphone.
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